Illustration einer Person, die ein Fenster öffnet, um den Raum zu lüften.

Hygienekonzept der Evangelischen Familien-Bildungsstätte plus Mehrgenerationenhaus

Hygienekonzept der Evang. Familien-Bildungsstätte plus Mehrgenerationenhaus, Bayreuth für Veranstaltungen der Erwachsenen- und Familienbildung

Für Veranstaltungen im Rahmen der Bildungseinrichtung müssen folgende Hygieneanforderungen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen zwingend beachtet werden:

Personen mit Erkältungssymptome sind nicht zugelassen.

▓ Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter den Teilnehmenden oder den Dozentinnen/Dozenten zu ermöglichen, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden bzw. der Dozentinnen/Dozenten (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes/Kursdauer) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden übermittelt werden. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage noch länger aufbewahrt werden müssen, dürfen sie nach Ablauf eines Monats nach ihrer Erhebung nicht mehr zu dem in Satz 1 genannten Zweck verwendet werden.

Für die FBS plus MGH: Alle Teilnehmenden sind durch die Anmeldung mit ihren Kontaktdaten in einer Kursliste eingetragen, damit im Falle eines COVID-19 Falles Nachforschungen über die Gesundheitsbehörde erfolgen können. Die Anwesenheit ist auf der Kursliste zu dokumentieren.

Bei Veranstaltungen ohne Anmeldung hat die/der Dozentin/Dozent den Teilnehmenden bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DS-GVO auf Nachfrage in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.

▓ Bei Veranstaltungen, die als Kurse mit regelmäßigen Terminen abgehalten werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer einem festen Kursverband zugeordnet bleiben, der möglichst von einem festen Kursleiter/Dozenten betreut wird.

▓ Die Regelungen der aktuell gültigen BayIfSMV, einschlägiger Allgemein- und ggf. Einzel-verfügungen sowie bereits für die Art der Veranstaltung existierende Hygienekonzepte sind zu beachten und gehen im Zweifelsfall diesem Hygienekonzept vor.

▓ Für Kurse im Bereich des Breiten- und Freizeitsports sowie zu Individualsportarten wird auf die geltenden Beschränkungen in der BayIfSMV verwiesen.

Nach dem BayMBl.2019 Nr. 504 gehören folgende Kursangebote zu den Präsenzkursen der Erwachsenenbildung: 2.1.3.3.6 Berücksichtigungsfähig sind Kurse, die ihren Schwerpunkt in der Gesundheitsbildung haben und über ein – über die Vermittlung der Ausübung der jeweiligen Sportart und der entsprechenden Regeln hinausgehendes – pädagogisches Konzept verfügen. Z. B. Entspannungskurse, Yoga, Pilates, Gymnastikkurse, Nordic Walking, Walking und sonstige.

Veranstaltungen, die Körperkontakt erfordern, sind untersagt. Soweit erforderlich und infektionsschutzrechtlich vertretbar kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde/Ordnungsamt der Stadt Bayreuth Ausnahmen von dieser Untersagung, ggf. mit Auflagen, genehmigen.

▓ Die Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,5 m zwischen den Teilnehmern vor, während und nach der Veranstaltung ist zu beachten. Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Teilnehmern zu tragen und sind ggf. weitere erforderliche Hygienemaßnahmen zu beachten.

▓  Die Gruppengröße sollte möglichst so gewählt, werden, dass die Voraussetzungen für den o. g. Mindestabstand geschaffen werden können. Ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend zu begrenzen.

▓  Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen.

▓ Die Gruppenarbeit ist nicht zugelassen. Soweit erforderlich und infektionsschutzrechtlich vertretbar kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde/Ordnungsamt der Stadt Bayreuth Ausnahmen von dieser Untersagung, ggf. mit Auflagen, genehmigen. Keine Gruppenbildung in den Veranstaltungsräumen vor, während oder nach der Veranstaltung.

Kein Austausch von Arbeitsmaterialien und das Berühren derselben Gegenstände möglichst vermeiden. Teilnehmer/innen von Gymnastikkursen sollen möglichst eigene Matten mitbringen. Werden vorhandene Matten benutzt, müssen sie desinfiziert bzw. mit Seifenwasser abgewischt werden.

Regelmäßiges Lüften des Veranstaltungsraumes (mindestens 10 Minuten je volle Stunde)

▓ Die Möglichkeit zum Hände waschen mit Flüssigseife und Papierhandtücher ist bereit zu stellen und die Teilnehmer sind mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen. Dafür gibt es eine Vorlage im Büro der FBS plus MGH.

Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare Arbeitsmaterialien – soweit diese vom Veranstalter zu Verfügung gestellt werden – sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren.

▓ Bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Übernachtung ist im Beherbergungsbetrieb das Hygienekonzept für die Hotellerie zu beachten. Bei ganztägigen Veranstaltungen mit Verpflegung ist das Hygienekonzept der Gastronomie zu beachten.

▓ Es sind geeignete Regeln für die Benutzung der Sanitäranlagen zu entwickeln, die gewährleisten, dass die sanitären Anlagen nur einzeln aufgesucht und diese nach der Veranstaltung gereinigt und desinfiziert werden. Dafür wird ein Aushang erstellt.

Evang. Familien-Bildungsstätte

Ludwigstraße 29
95444 Bayreuth