Kurzinformation für die Teilnahme an Veranstaltungen der Familien-Bildungsstätte als außerschulische Bildungseinrichtung unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft und genesen). In Sportstätten wie Turnhallen und Fitnessstudios gilt 2G+!
Aktuelle Entwicklungen, Stand 24. November 2021
- Ausnahmen für nicht geimpfte Personen bestehen, wenn diese ein ärztliches Attest plus SARS-CoV-2 (Testnachweis) erbringen (siehe 15. BayIfSMV)
- Ausnahmen bestehen auch für Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag, Schulkinder, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und ungeimpfte 12- bis 17-jährige Jugendliche, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. Ihnen bleibt der Zutritt zu 2G übergangsweise bis Ende Dezember zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten möglich. Dieser letztmalige Übergangszeitraum bis Ende Dezember sollte dringend für eine Impfung genutzt werden.
- Schwangere, Mütter kurz nach der Geburt und stillende Mütter, die nicht geimpft sind, sollten ein ärztliches Attest plus SARS-CoV-2 (Testnachweis) erbringen. Ihre Betreuung bei der Geburtsvorbereitung, bei Rückbildungsangeboten nach der Geburt und der Stilltreff unter Einhaltung der Abstandsregeln ist uns ein wichtiges Anliegen im Bereich der Gesundheitsprävention.
- Das Hygienekonzept der Einrichtung – Veröffentlichung im Programmheft mit den Abstandregeln 1,5 m, Lüftungsvorgaben etc. ist weiterhin gültig. Erwachsene und Schulkinder tragen FFP2-Masken.
- Die Kursgebühr für begonnene Kurse wird entsprechend unserer Teilnahmebedingungen nicht erstattet. Es ist aber möglich eine geimpfte Ersatzperson oder eine Person mit Nachweisen (siehe 1.) unter Erfassung der Kontaktdaten ersatzweise an den Angeboten z. B. Eltern-Kind-Kursen teilnehmen zu lassen.
- Für Dozenten*innen mit Honorarvertrag gelten die Vorschriften entsprechend den Vorgaben für fest angestellte Personen.