Die Umsetzung der Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt der Reform des Betreuungsrechts, welche seit dem 01.01.2023 gilt. Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. In anderen Bereichen vorzusorgen ist selbstverständlich, z. B. die finanzielle Absicherung durch Vermögensbildung oder entsprechende Versicherungen. Aber auch in diesem Bereich ist rechtzeitige Vorsorge unabdingbar. Individuelle Vorsorge in diesem Bereich erfordert jedoch das Wissen über diese gesetzlichen Möglichkeiten. Dieser Vortrag vermittelt dieses Wissen und bringt verständlich nahe, wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sinnvoll festgelegt werden können.
Durch das Laden dieser Karte stimmen Sie der Datenschutzrichtlinie von OpenStreetMap Foundation zu.